ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien
für Aufträge zu Medienproduktion, Filmproduktionen und journalistischen oder allgemein kreativen Arbeiten.


Präambel

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber oder Lieferanten und Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien. Eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Geschäftsbedingungen ist nicht erforderlich. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Lieferanten wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit diese den nachfolgenden Geschäftsbedingungen widersprechen.

1. Leistungserbringung

Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor, auf deren Grundlage die Planung zur Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt. Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien kann daraufhin ein schriftliches Konzept erstellen. Soweit die Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbart haben, sind schriftliche Konzepte zu vergüten. Werden schriftliche Konzepte im Zuge einer Vertragsanbahnung erstellt, so sind diese auch dann zu vergüten, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk bzw. journalistischem, kreativem Werk wie z.B. Text, Konzept, Beitrag oder Treatment in dem gemäß Punkt 8 „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehenen Umfang enthalten.

2. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien bei der Produktion mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel unentgeltlich zu unterstützen. Insbesondere sind alle zur Produktion notwendigen Informationen für die Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien und seine Mitarbeiter zugänglich zu machen. Ist die Benutzung von Räumen des Auftraggebers zur Durchführung des Auftrags notwendig, hat der Auftraggeber Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien und seinen Mitarbeitern den Zugang zu diesen Räumen zu gewährleisten. Spätestens mit schriftlicher Auftragserteilung ist Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien ein im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags entscheidungsbefugter Ansprechpartner zu nennen. Dieser Ansprechpartner ist insbesondere berechtigt, rechtswirksame Erklärungen zu etwaigen Produktionserweiterungen, Änderungen des Produktionsziels oder der Produktionstermine und daraus resultierenden etwaigen Mehraufwand abzugeben.

3. Kosten

Die von Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien im Angebot genannten oder vereinbarten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe und einem etwaigen schriftlichen Konzept zu Grunde gelegten Auftragsdaten nach Ziffer 1 unverändert bleiben. Meine Preisangaben sind in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen von Inhalt und Umfang der Produktion zu verlangen. Dies gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile. Sofern Änderungen zu einer zeitlichen Verzögerung oder zu einem Mehraufwand führen oder bereits erbrachte Vorleistungen nutzlos machen und das jeweils nicht nur unerheblich ist, unterrichtet Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien den unter Punkt 2 genannten entscheidungsbefugten Ansprechpartner über das voraussichtliche Maß der Verzögerung und des Mehraufwands. Finden die Vertragsparteien daraufhin nicht zu einer angemessenen Anpassung dieses Vertrags, ist Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. Über alle Leistungsänderungen ist vor Beginn der Ausführung eine schriftliche Zusatzvereinbarung zu treffen, in der insbesondere zusätzliche Vergütungen und Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind. Für die Produktion belaufen sich die Kosten auf den im Vertrag oder Auftrag genannten Betrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Honorar sind nicht eingeschlossen (falls nicht ausdrücklich aufgelistet): Vervielfältigungen, Etwaige Fremdsprachenversionen, Reisekosten: Die Reisen sind im Vorhinein mit dem Auftraggeber abzustimmen.Die Reisekosten werden nach den steuerlichen Sätzen abgerechnet. Normwandlungen von deutschen auf internationale Fernsehstandards (NTSC, SECAM). Musikrechte (Gema- und Verlagsgebühren)Lizenzkosten für z.B. Fotos.

4. Lieferzeiten, Termine und Abnahme

Alle von Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien angegebenen Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich, es sei denn sie werden von Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien bemüht sich alle Termine bestmöglich einzuhalten. Wartet Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien auf eine Mitwirkung oder Information seitens des Auftraggebers oder ist die Durchführung des Auftrags aufgrund höherer Gewalt oder wegen eines Streiks oder einer Aussperrung beim Auftraggeber oder sonstigen, seitens Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien unverschuldeten Umständen behindert, gelten die Lieferzeiten und Termine um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien teilt dem Auftraggeber unverzüglich die Behinderung mit. Nach Durchführung des Auftrags findet eine Abnahme statt. Hat der Auftraggeber nach der Abnahme noch Änderungswünsche wird ein etwaiger Mehraufwand für diese Änderungen wird gemäß Ziff. 3 zusätzlich berechnet.

6. Zahlungsbedingungen

Zahlungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind, soweit nicht anders vereinbart, spätestens binnen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Ein Abzug von Skonto wird nicht gesattet. Eventuelle Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung vorzubringen.Wird ein Zahlungsziel vereinbart, garantiert der Kunde das Eintreffen der Zahlung bei Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien bis zum Tag des Ablaufs des Zahlungsziels.

7. Lieferantenvereinbarungen

Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Lieferantenrechnungen nach Wahl der Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien innerhalb von 14 Kalendertagen, gerechnet ab Rechnungserhalt ohne Abzug. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.

8. Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte

Bis zur Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertrag ergebender Ansprüche, bleiben die von Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien erbrachten (Teil-) Leistungen im Eigentum von Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien (Eigentumsvorbehalt). Danach stehen dem Auftraggeber die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erbrachten Leistungen zu.Im Zuge der Überlassung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an von Dritten bezogenen Bildern oder Musikstücke, wird der Auftraggeber von Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien über den Umfang des Nutzungs- und Verwertungsrechts informiert. Vom Zeitpunkt der Überlassung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte haftet ausschließlich der Auftraggeber für eventuelle Nutzungsrechtsverletzungen. Der Auftraggeber stellt Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien insoweit von jedweder Inanspruchnahme frei.Von Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien gelieferte Filme, Bilder, Grafiken und/oder Texte sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vereinbarungsdauer und vereinbarten Zwecke zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien gestattet.

9. Gewährleistung

Der Auftraggeber hat Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung von Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien richtet sich nach den Regeln des BGB über den Werkvertrag.

10. Versicherung

Der Auftraggeber hat für alle an Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien übergebenen Gegenstände ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Eine Versicherung für diese Gegenstände durch die Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien erfolgt nicht.

11. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien sind zur Vertraulichkeit über die in Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erhaltenen Informationen verpflichtet, soweit diese nicht bereits veröffentlicht sind. Dies gilt auch für Mitarbeiter oder sonst eingeschaltete Dritte.

12. Sonstige Vereinbarungen

Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien ist berechtigt, für den Auftraggeber erbrachte Leistungen als Referenz anzugeben und den Auftraggeber in seiner Referenzliste zu führen.Jens Bürkle · MOViNG · Ingenieurbüro für Medien hat das Recht die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen.

13. Datenschutz

Daten des Kunden werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

14. Gerichtsstand

Bietigheim-Bissingen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

15. Anwendbares Recht; Salvatorische Klausel

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.